Seit
1984 ist Litprom Anlaufstelle für die Förderung von Übersetzungen
belletristischer Werke aus Afrika, Asien, Lateinamerika und der arabischen Welt ins Deutsche.
Das Programm soll den literarischen Kulturaustausch
anregen und verstärken sowie die Veröffentlichung wichtiger Werke zeitgenössischer Autor*innen aus den genannten Weltregionen befördern.
Seit 2017 können deutsche Verlage auch geplante Übersetzungen aus dem Türkischen einreichen.
Autor*innenpflege seitens der Verlage ist uns dabei ebenso wichtig wie die Unterstützung von Autor*innen, deren Werke bislang im deutschsprachigen Raum wenig bis (noch) gar nicht bekannt sind. Alle bisher von Litprom geförderten Übersetzungen werden im QUELLEN-Katalog angezeigt: Häkchen in der Suchmaske rechts unten setzen.
Seit 2024 haben wir mit dem Goethe-Institut einen neuen Kooperationspartner, der sich mit Know How aus seinem globalen Netzwerk und mit finanziellen Mitteln beteiligt.
Das Goethe-Institut ist das weltweit tätige Kulturinstitut der Bundesrepublik Deutschland. Es fördert die Kenntnis der deutschen Sprache im Ausland und pflegt die internationale kulturelle Zusammenarbeit. Weitere Informationen finden Sie hier: Literatur - Goethe-Institut.
Das Programm wurde bis 2022 aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanziert.
Es können für 2024 keine Anträge auf Förderung von Übersetzungsprojekten mehr eingereicht werden.
Über Fördermöglichkeiten für das Jahr 2025 infromieren wir an dieser Stelle und über unsere Kanäle.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Voraussetzungen zur Antragstellung.
Anträge auf Zuschüsse können lediglich deutsche Verlage stellen. Eine Antragstellung durch
Übersetzer*innen oder Autor*innen ist nicht möglich.
Gefördert werden Übersetzungsprojekte von Belletristik (einschließlich Kinder- und Jugendliteratur, Lyrik und Theaterstücken) aus Afrika, Asien, Lateinamerika, aus der arabischen Welt und der Türkei. Bezuschusst werden im Falle einer Förderung die Übersetzungskosten.
Anträge werden ausschließlich zu bestimmten, hier veröffentlichten Fristen bei Litprom entgegen genommen. Für 2024 sind Fördermittel ausgeschrieben, die bis spätestens 10. Juli 2024 beantragt werden können.
An Förderung interessierte Verlage müssen nachweislich ein Mindesthonorar von 22 Euro je Normseite (Prosa) an die Übersetzer*innen zahlen.
Bücher, die sich zum Zeitpunkt der Jurysitzung (voraussichtlich Mitte November 2024) bereits im Druck befinden, können nicht mehr gefördert werden.
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen per E-Mail an kassler@buchmesse.de und in Kopie bitte unbedingt an litprom@buchmesse.de.
Litprom e.V. holt unabhängige Expert*innengutachten ein, die die literarische Bedeutung des Werkes im Original und vor allem in der Übersetzung beurteilen. Mithilfe der Gutachten und der eingereichten Unterlagen entscheidet anschließend eine unabhängige Fachjury während einer Sitzung über die Anträge. Eine gut lektorierte, aussagekräftige Übersetzungsprobe ist daher dringend zu empfehlen, um das Werk beurteilen zu können.
Die Auszahlung des Übersetzungskostenzuschusses erfolgt direkt nach der Bewilligung des Antrags durch eine unabhängige Fachjury.
In diesem Jahr wird die Jurysitzung voraussichtlich im November stattfinden.
Zur Antragstellung bei Litprom e.V. bitte das Formular (nachstehend zum Download) nur in elektronischer Form (als PDF) und (neu!) unterschrieben einreichen.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise auf Seite 2 des Antrags für einzureichende Unterlagen sowie deren Benennung und Nummerierung!
Alle Unterlagen müssen im PDF-Format eingereicht werden.
Anträge, die nicht den formalen Anforderungen entsprechen oder unvollständig sind, können nicht bearbeitet werden.
Wenn Sie in den Verteiler unseres elektronischen Rundbriefs (für Verlage) mit allen Informationen bezüglich Fördermöglichkeiten und anderen relevanten Branchen-News aufgenommen werden möchten, schreiben Sie bitte eine Mail an kassler@buchmesse.de.
Petra Kassler
kassler@buchmesse.de
T 069/2102-143