Seit
1984 ist Litprom Anlaufstelle für die Förderung von Übersetzungen
belletristischer Werke aus Afrika, Asien, Lateinamerika und der arabischen Welt ins Deutsche.
Das Programm soll den literarischen Kulturaustausch
anregen und verstärken sowie die Veröffentlichung wichtiger Werke zeitgenössischer Autor*innen aus den genannten Weltregionen befördern. Seit April 2017 können deutsche Verlage auch geplante Übersetzungen aus dem Türkischen einreichen.
Autor*innenpflege seitens der Verlage ist uns dabei ebenso wichtig wie die Unterstützung von Autor*innen, deren Werke bislang im deutschsprachigen Raum wenig bis (noch) gar nicht bekannt sind.
Das Programm wird aus Mitteln des Auswärtigen Amtes und des Schweizer SüdKulturFonds finanziert.
Im Sommerdurchgang 2020 fördert Litprom erneut Übersetzungen von Literatur aus Afrika, Asien, Lateinamerika und der arabischen Welt. Deutsche Verlage reichten insgesamt sechzehn Anträge ein.
Davon wurden zwölf von der unabhängigen Jury am 29.06.2020 bewilligt. Die finanziellen Mittel kommen vom Auswärtigen Amt.
Folgende Titel erhalten aktuell eine Förderung:
Im Winterdurchgang 2020 fördert Litprom Übersetzungen für Literatur aus Afrika, Lateinamerika und der arabischen Welt. Deutsche und Schweizer Verlage reichten insgesamt siebzehn Anträge ein. Davon wurden neun von der Übersetzungsförderungs-Jury bewilligt. Die Mittel kommen vom Auswärtigen Amt und vom SüdKulturFonds der Schweiz.
Folgende Titel erhalten eine Förderung:
Anträge auf Zuschüsse können lediglich deutsche Verlage und Verlage aus der Schweiz stellen. (Eine Antragstellung durch Übersetzer*innen oder Autor*innen ist nicht möglich!)
Anträge deutscher Verlage können jeweils bis einschließlich 1. April und 1. November bei Litprom eingereicht werden.
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen per E-Mail an kassler@buchmesse.de.
Schweizer Verlage reichen ihre Anträge direkt bei artlink/SüdKulturFonds ein.
An Förderung interessierte Verlage müssen ein Mindesthonorar von 19,- Euro je Normseite an die Übersetzer*innen zahlen. Bei Lyrik 3,- Euro je Gedichtzeile. Zum Zeitpunkt der jeweiligen Jury-Sitzungen im Januar und Juni können sich bereits im Druck befindende Bücher nicht mehr gefördert werden.
Litprom e.V. holt unabhängige Gutachten ein, die die literarische Bedeutung des Werkes im Original und vor allem in der Übersetzung beurteilen. Mithilfe der Gutachten und der eingereichten Unterlagen entscheidet anschließend eine Jury im Januar bzw. im Juni über die Anträge. Eine gut lektorierte, aussagekräftige Übersetzungsprobe ist daher dringend zu empfehlen, um das Werk beurteilen zu können.
Zur Antragstellung bei Litprom e.V. bitte das Formular (nachstehend zum Download) nur in elektronischer Form einreichen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf Seite 2 des Antrags für weitere einzureichende Unterlagen sowie deren Benennung!