Seit
1984 ist Litprom Anlaufstelle für die Förderung von Übersetzungen
belletristischer Werke aus Afrika, Asien, Lateinamerika und der arabischen Welt ins Deutsche.
Das Programm soll den literarischen Kulturaustausch
anregen und verstärken sowie die Veröffentlichung wichtiger Werke zeitgenössischer Autor*innen aus den genannten Weltregionen befördern.
Seit April 2017 können deutsche Verlage auch geplante Übersetzungen aus dem Türkischen einreichen.
Autor*innenpflege seitens der Verlage ist uns dabei ebenso wichtig wie die Unterstützung von Autor*innen, deren Werke bislang im deutschsprachigen Raum wenig bis (noch) gar nicht bekannt sind.
Das Programm wird aus Mitteln des Auswärtigen Amtes und des Schweizer SüdKulturFonds finanziert.
Alle bisher von Litprom geförderten Übersetzungen werden im QUELLEN-Katalog angezeigt: Häkchen in der Suchmaske rechts unten setzen.
Bitte beachten Sie weiterhin die Nachrichten auf unserer Website. Wir arbeiten zur Zeit daran, spätestens 2023 wieder Zuschüsse zu Übersetzungen leisten zu können.
Anträge auf Zuschüsse können lediglich deutsche Verlage und Verlage aus der Schweiz stellen. (Eine Antragstellung durch Übersetzer*innen oder Autor*innen ist nicht möglich!)
Anträge deutscher Verlage können zu bestimmten, hier veröffentlichten Fristen bei Litprom eingereicht werden. Die Frist 2022 steht noch nicht fest.
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen per E-Mail an kassler@buchmesse.de.
Schweizer Verlage reichen ihre Anträge direkt bei artlink/SüdKulturFonds ein.
An Förderung interessierte Verlage müssen ein Mindesthonorar von 19 Euro je Normseite an die Übersetzer*innen zahlen. Für Lyrik gilt ein Mindesthonorar von 3 Euro je Gedichtzeile.
Bücher, die sich zum Zeitpunkt der Jurysitzung bereits im Druck befinden, können nicht mehr gefördert werden.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung (bitte alles im PDF-Format):
Litprom e.V. holt unabhängige Expertengutachten ein, die die literarische Bedeutung des Werkes im Original und vor allem in der Übersetzung beurteilen. Mithilfe der Gutachten und der eingereichten Unterlagen entscheidet anschließend eine unabhängige Fachjury im Januar bzw. im Juni über die Anträge. Eine gut lektorierte, aussagekräftige Übersetzungsprobe ist daher dringend zu empfehlen, um das Werk beurteilen zu können.
Zur Antragstellung bei Litprom e.V. bitte das Formular (nachstehend zum Download) nur in elektronischer Form (als PDF gespeichert) einreichen.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise auf Seite 2 des Antrags für weitere einzureichende Unterlagen sowie deren Benennung!
Alle Unterlagen müssen im PDF-Format eingereicht werden.
Petra Kassler
kassler@buchmesse.de
T 069/2102-143
aus Mittel des Schweizer SüdKulturFonds:
Sergio Ramírez (Nicaragua): »Tongolele konnte nicht tanzen« Roman, aus dem Spanischen von Lutz Kliche (Edition 8)
Achtung: Die Titel können Arbeitstitel sein, die sich bei der Veröffentlichung geändert haben.
Litprom fördert 12 weitere Titel in diesem Jahr
im Sommerdurchgang 2021 fördert Litprom e.V. Übersetzungen von Literatur aus Afrika, Asien, Lateinamerika, der arabischen Welt und der Türkei. Deutsche und Schweizer Verlage reichten insgesamt siebzehn Anträge ein. Davon wurden zwölf von der Übersetzungsförderungs-Jury bewilligt. Die finanziellen Mittel kommen vom Auswärtigen Amt und vom SüdKulturFonds der Schweiz. Mit neun Originalsprachen, darunter Sorani, Türkisch, Russisch und Japanisch und Titeln von Autor*innen aus siebzehn verschiedenen Ländern war das Spektrum der Anträge außerordentlich divers. Sieben der zwölf Werke stammen von Autorinnen.
Folgende Titel erhalten eine Förderung:
Aus Mitteln des Auswärtigen Amts:
Aus Mitteln des SüdKulturFonds:
Achtung: Die Titel können Arbeitstitel sein, die sich bei der Veröffentlichung geändert haben.
Aus Mitteln des Auswärtigen Amts:
Aus Mitteln des SüdKulturFonds:
Achtung: Die Titel können Arbeitstitel sein, die sich bei der Veröffentlichung geändert haben.