Wichtig: Die Mitglieder von Litprom e.V. haben im Dezember 2024 die Auflösung des Vereins beschlossen. Der Verein befindet sich 2025 in Liquidation. Wichtige Aktivitäten von Litprom — wie das Übersetzungsförderungsprogramm — werden bei der Frankfurter Buchmesse weitergeführt. Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen von Litprom sind jetzt bei der Buchmesse beschäftigt und koordinieren dort das Programm.
Bitte beachten Sie unbedingt alle folgenden Hinweise vor Ihrer Antragstellung.
Anträge auf Zuschüsse können ausschließlich deutsche Verlage stellen.
Eine Antragstellung durch Übersetzer*innen oder Autor*innen ist nicht möglich.
Wenn Ihr Verlag Förderung für mehrere Bücher beantragen möchte, reichen Sie bitte eine separate Bewerbung je Titel ein.
Anträge werden ausschließlich zu bestimmten, hier veröffentlichten Fristen entgegengenommen.
Die Beantragung der Fördermittel 2025 ist ab sofort möglich.
Die Frist endet am 1. Juni 2025.
Wenn Sie in den Verteiler unseres elektronischen Rundbriefs (für Verlage) mit allen Informationen bezüglich Fördermöglichkeiten (und anderen relevanten Branchen-News) aufgenommen werden möchten, schreiben Sie bitte eine Mail an kassler@buchmesse.de.
Gefördert werden Übersetzungsprojekte im Bereich der Belletristik (einschließlich Kinder- und Jugendliteratur, Graphic Novels sowie Lyrik) aus Afrika, Asien, Lateinamerika, aus der arabischen Welt, Israel und der Türkei. Bezuschusst werden im Falle einer Förderung ausschließlich Übersetzungskosten. Es handelt sich hierbei nicht um eine Voll-, sondern um eine Teilförderung.
Wichtig: An Förderung interessierte Verlage müssen nachweislich ein Mindesthonorar von 22 Euro je Normseite (Prosa) an die Übersetzer*innen zahlen.
Übersetzte Texte, die sich zum Zeitpunkt der Jurysitzung (voraussichtlich Oktober oder November 2025) bereits im Druck befinden, können nicht mehr gefördert werden.
Übersetzungsprojekte, bei denen das Mindesthonorar für Übersetzer*innen von 22,- Euro je Normseite (Prosa) unterschritten wird. An Förderung interessierte Verlage müssen nachweislich das genannte Mindesthonorar an die Übersetzer*innen zahlen.
Zur Antragstellung ist das Formular (bitte downloaden) nur in elektronischer Form (als PDF) und unterschrieben einzureichen.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise am Ende des Antragsformulars für einzureichende Unterlagen sowie deren Benennung und Nummerierung.
Anträge, die nicht den formalen Anforderungen entsprechen oder unvollständig sind, können nicht bearbeitet werden.
Alle Unterlagen müssen im PDF-Format eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen:
Litprom holt unabhängige Expert*innengutachten ein, die die literarische Bedeutung des Werks im Original sowie in der Übersetzung beurteilen. Mithilfe der Gutachten und der eingereichten Unterlagen entscheidet eine unabhängige Fachjury während einer Sitzung über die Anträge.
Eine gut lektorierte, aussagekräftige Übersetzungsprobe ist dringend zu empfehlen.
Die Auswahl der zu fördernden Übersetzungen wird von einer Fachjury getroffen.
Die Zusammensetzung der Jury für den Förderdurchgang 2025 wird an dieser Stelle veröffentlicht.
Die Auszahlung des Übersetzungskostenzuschusses erfolgt in den Tagen nach der Sitzung der unabhängigen Fachjury, sofern die Bewilligung beschlossen wurde. Förderzusagen sowie Absagen werden schnellstmöglich nach der Sitzung per E-Mail versendet.
2025 wird die Jurysitzung im November stattfinden.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen müssen wir uns das Recht vorbehalten, die Förderung zurückzuziehen und damit die zugesagte und evtl. schon überwiesene Fördersumme zurückzuverlangen.
Zur Antragstellung ist das Formular (bitte downloaden) nur in elektronischer Form (als PDF) und unterschrieben einzureichen.
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen per E-Mail an kassler@buchmesse.de.
Petra Kassler
Koordination
Telefon: 069 / 2102-143
kassler@buchmesse.de