Übersetzungsförderungsprogramm für Belletristik aus Afrika, Asien und Lateinamerika
Liste der zuletzt geförderten Titel
Gesamtliste der bisher geförderten Titel
Seit 1984 ist litprom Anlaufstelle für die Förderung von Übersetzungen belletristischer Werke aus Afrika, Asien und Lateinamerika ins Deutsche. Das Programm soll den literarischen Kulturaustausch verstärken und die Veröffentlichung wichtiger Werke zeitgenössischer Autorinnen und Autoren aus den genannten Regionen befördern.
Vorrangig gefördert werden Werke von Autorinnen und Autoren, die bisher gar nicht oder nur unzureichend in deutscher Übersetzung vorliegen sowie Werke aus Ländern, deren Literatur nur unzulänglich auf dem deutschsprachigen Buchmarkt vertreten ist. Das Programm wird aus Mitteln des Auswärtigen Amtes und der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia finanziert.
Das Verfahren: Anträge auf Zuschüsse für einschlägige Übersetzungen können nur deutsche und Verlage aus der Schweiz stellen (also nicht ÜbersetzerInnen oder AutorInnen). Entschieden wird über die Anträge von einer Jury, die eigens für dieses Programm gebildet wurde. Sie besteht aus Vertretern folgender Institutionen bzw. Personen:
- Auswärtiges Amt, Kulturabteilung
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, vertreten durch InWent, Internationale Weiterbildung gGmbH, Bonn
- Goethe-Institut, München
- Institut für Auslandsbeziehungen, Stuttgart
- Pro Helvetia, Schweizer Kulturstiftung
- Zwei von litprom bestellte literarische Gutachter
- litprom
- Peter Ripken (Vorsitz, ehemaliger Geschäftsführer von litprom)
Die Jury tagt in der Regel zweimal jährlich (Anfang Januar und Juni).
Anträge können bis spätestens 1. November und 1. April eines jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Zum Zeitpunkt der Jury-Sitzung (Ende Januar bzw. Juni) bereits im Druck befindliche Bücher können nicht mehr gefördert werden (was auch für Leseexemplare gilt). Die Jury holt unabhängige Gutachten (ggf. mehrere) ein, die die literarische Bedeutung des Werkes beurteilen.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Leseexemplar des Originals
- Kopie des Lizenz- oder Optionsvertrags
- Kopie des Übersetzungsvertrags
- Kalkulationsdaten (voraussichtlicher Ladenpreis, Auflagenhöhe etc.)
- Verlagsgutachten
- Angaben zum Zeitpunkt des Erscheinens der Übersetzung
- Höhe der Übersetzungskosten
- Übersetzungsprobe (z.B. ein Kapitel, aber mindestens 6 Seiten)
- Die Höhe der Zuschüsse beträgt mindestens 50%, maximal 90% der Übersetzungskosten, wobei in der Regel ein Mindesthonorar von Euro 17,- bzw. sFr. 28,- je Normseite vorausgesetzt wird.
Weitere Informationen: Corry von Mayenburg; mayenburg@book-fair.com




